Bundesagentur für Arbeit - WeGebAU
GERINGQUALIFIZIERTE MITARBEITER ENTWICKELN
Wir gestalten Ihre Personalentwicklung mit
Das Ziel der WeGebAU Förderung ist es, dem immer stärker werdenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen zu fördern. In erster Linie sollen Arbeitnehmer dabei die Möglichkeit bekommen, mit Hilfe einer Fortbildung zusätzliche Qualifikationen zu erlernen oder sogar Berufsabschlüsse nachzuholen, ohne dafür ihren Job kündigen zu müssen.
Für die WeGebAU Förderung geeignet sind folgende Gruppen:
1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss oder abgeschlossenes Studium.
- Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie mindestes vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben.
2. Ältere Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
- Kommt nur bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Frage (kleine und mittelständische Unternehmen – KMU).
3. Arbeitnehmer unter 45 Jahre
- in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
- bei Übernahme von mind. 50 % der Kosten durch den Arbeitgeber
- Weiterbildungsmaßnahme muss vor dem 31.12.2019 beginnen
Wenn Sie für eine Förderung geeignet sind, stellt die Agentur für Arbeit noch einige Bedingungen an die Art der Weiterbildung. Es gibt einige Voraussetzungen, die im Vorfeld der Fortbildung erfüllt sein müssen, damit die WeGebAU Förderung genutz werden kann. Dazu gehören:
- Durch die Weiterbildung werden Ihre Kompetenzen im Unternehmen und für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht.
- Der Anbieter der Weiterbildung und die Fortbildungsmaßnahme sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Fortbildung findet während der normalen Arbeitszeit statt.
- Sie werden während der Teilnahme an der Weiterbildung vom Arbeitgeber von Ihren Aufgaben freigestellt.
Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden) – bis zu 100 % Kostenerstattung
- Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeitenden) – bis zu 50 % Kostenerstattung
- Größerer Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) – bis zu 25 % Kostenerstattung
- Große Unternehmen (ab 2500 Mitarbeitenden) – bis zu 15 % Kostenerstattung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden) – bis zu 75 % Kostenerstattung
- Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeitenden) – bis zu 50 % Kostenerstattung
- Größerer Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) – bis zu 25 % Kostenerstattung
- Große Unternehmen (ab 2500 Mitarbeitenden) – bis zu 15 % Kostenerstattung
Vorgehensweise: Wichtig bei dieser Förderung ist, dass diese über die initiative des Arbeitgebers ausgelöst wird.
Besonderheiten: Lehrgangskosten für Mitarbeiter ab 45 Jahre und für schwerbehinderte Menschen können für Kleinstunternehmen und für Kleine und mittlerer Unternehmen mit bis zu 100 % gefördert werden.
Geringe Kosten
Die Agentur übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Maßnahmen
Qualifizierte Mitarbeiter
Schließen von Wissenslücken durch Weiterqualifikation von Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmaßnahmen
WIN-WIN für Arbeitgeber
Mehr Know-How im Unternehmen, Steigerung der Mitarbeiterbindung bei geringen Kosten
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Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Fördermöglichkeiten, bewerten und entwickeln Optimierungspotenziale und erstellen mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog für eine ganzheitliche Verbesserung Ihrer Fördermittelstrategie.
Fleet Consulting
Kleines Must 2
D-96114 Hirschaid
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet.
Selbstverständlich sind immer Personen jeden Geschlechts gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.