Förderprogramm - Weiterbildung
MITARBEITERQUALITÄT DURCH WEITERBILDUNG
Wir reduzieren Ihre Kosten
Das Programm Weiterbildung des Bundesamtes für Güterverkehr gewährt Zuschüsse für Maßnahmen welche die Mitarbeiter weiter Qualifizieren. Hierbei stehen die Themen Sicherheit, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz im Vordergrund.
Gefördert werden Unternehmen die:
gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr betreiben.
Das Durchführen von gewerblichem Güterkraftverkehr muss durch die vorgeschriebene Berechtigung, das Durchführen von Werkverkehr durch die Anmeldung zur Werkverkehrsdatei nachweisbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berechtigung oder Anmeldung formal auf das antragstellende Unternehmen ausgestellt ist. Achten Sie daher darauf, die Berechtigung bzw. Anmeldung im Falle von Namensänderungen, Änderungen der Rechtsform oder Gesamtrechtsnachfolge o. ä. vor Antragstellung korrigieren zu lassen.
oder
Halter oder Eigentümer mindestens eines zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges (Lkw) sind, das ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 Tonnen oder mehr aufweist und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.
Gefördert werden Seminare, Trainings und Lehrgänge für Mitarbeiter in Transport Unternehmen. Das Ziel dieser Maßnahmen soll es sein, die Qualifikationen in den speziellen Aufgabengebieten zu erweitern.
Förderfähige Maßnahmen:
- Vorbereitungslehrgänge
- Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation
- Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr gemäß Berufszugangsverordnung (GBZUgV), Verkehrsleiter
- Vorbereitungslehrgang auf die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer
- Fahrsicherheit und -ökonomie
- Wirtschaftliches Fahren (nicht BKrFQG) und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben
- Ladungssicherung (nicht BKrFQG)
- Schadensprävention (nicht BKrFQG)
- Fahrsicherheit (nicht BKrFQG) und geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)
- BBS (Behaviour Based Safety: Schulung zur Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit)
- Kurse zum Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber
- Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
- Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht (nicht BKrFQG)
- Fuhrparkdisposition Fahrzeug- und Fahrerdisposition
- Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler
- Kommunikations- und Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (nicht BKrFQG)
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
- Möbel-/Umzugsgutbeförderung Schulungen zu Hebe- und Tragetechniken sowie zum Verpacken
- Schwergutbeförderung CAD Schulung (nur, wenn Schulung nicht im Rahmen des Erwerbs der Software erfolgt)
- Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
- Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
- Geprüfter Betriebswirt/Fachrichtung Logistik
- Geprüfter Logistikmeister
- Geprüfter Kraftverkehrsmeister
- Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV
- Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren (z. B. energiesparende Fahrweise)
- Digitale Instrumente und Informationstechnologie
- Schulungen zum Datenschutz
- Schulungen zur Daten- und Internetsicherheit (z. B. richtiges Verhalten der Beschäftigten
- zum Schutz vor Hackerangriffen)
- Cyber Security Officer
- eFrachtbrief
- Schulungen von Unternehmen und Beschäftigten zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe (Umgang mit digitalen Medien, Nutzung digitaler Plattformen z. B. digitaler Überführung der Frachtpapiere; gegebenenfalls in Kombination bzw. Verknüpfung mit Maßnahme 7.4)
- Schulungen zur allgemeinen Feststellung und Bewertung des Digitalisierungsbedarfes und -potenzials
- Schulungen zur eigenständigen Entwicklung von Tools für die Prozessoptimierung in Transport- und Logistikunternehmen
- Schulungen zur Gewährleistung der Datensicherheit und Datenhoheit bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen
70 % Förderung – Kleine Unternehmen: Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme bis maximal 10 Mio. EUR
60 % Förderung – Mittlere Unternehmen: Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
50 % Förderung – Große Unternehmen: Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR.
Die maximale Förderhöhe je Unternehmen liegt bei 2 Mio. Euro pro Förderperiode.
Frist Antragsstellung: I.d.R. von Mitte Januar bis Ende September.
Maßnahmenvergabe: Maßnahmen können frühestens nach der Antragsstellung erfolgen.
Beispielrechnung:
Trainingsmaßnahme
Aus dem Kenntnisbereich 2 bspw.: Ladungssicherung für 10 Teilnehmer
Umfang der Weiterbildung
1 Tag a 11 Unterrichtseinheiten (ca. 8 Stunden)
Gesamte Kosten für Ihr Unternehmen
1.500 EUR
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Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Fördermöglichkeiten, bewerten und entwickeln Optimierungspotenziale und erstellen mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog für eine ganzheitliche Verbesserung Ihrer Fördermittelstrategie.
Fleet Consulting
Kleines Must 2
D-96114 Hirschaid
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet.
Selbstverständlich sind immer Personen jeden Geschlechts gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.