Förderprogramm - Ausbildung
MITARBEITENDEN VON MORGEN DURCH EINE BERUFSAUSBILDUNG
Wir unterstützen bei den Formalien
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin schaffen. Je Ausbildungsverhältnis zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro pro Unternehmen anerkannt.
Gefördert werden Unternehmen die:
gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr betreiben.
Das Durchführen von gewerblichem Güterkraftverkehr muss durch die vorgeschriebene Berechtigung, das Durchführen von Werkverkehr durch die Anmeldung zur Werkverkehrsdatei nachweisbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berechtigung oder Anmeldung formal auf das antragstellende Unternehmen ausgestellt ist. Achten Sie daher darauf, die Berechtigung bzw. Anmeldung im Falle von Namensänderungen, Änderungen der Rechtsform oder Gesamtrechtsnachfolge o. ä. vor Antragstellung korrigieren zu lassen.
oder
Halter oder Eigentümer mindestens eines zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges (Lkw) sind, das ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 Tonnen oder mehr aufweist und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.
Die betriebliche Berufsausbildung von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen werden gefördert.
Pauschal werden pro Ausbildungsverhältnis 50.000 EUR Förderfähige Kosten angesetzt.
70 % Förderung – Kleine Unternehmen: Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme bis maximal 10 Mio. EUR. Förderung in Höhe von 35.000 EUR.
60 % Förderung – Mittlere Unternehmen: Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt. Förderung in Höhe von 30.000 EUR.
50 % Förderung – Große Unternehmen: Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR. Förderung in Höhe von 25.000 EUR.
Frist Antragsstellung: In der Regel beginnt die Antragsfrist mit dem 14. Januar und endet mit dem 02.November.
Maßnahmenvergabe: Maßnahmen können frühestens nach der Antragsstellung erfolgen.
Verwendung: Das fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses muss jährlich nachgewiesen werden.
Beispielrechnung:
1
Ausbildungsjahr
Von 10.850 EUR bis 15.190 EUR
2
Ausbildungsjahr
Von 7.600 EUR bis 10.640 EUR
3
Ausbildungsjahr
Von 6.550 EUR bis 9.170 EUR
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Fleet Consulting
Kleines Must 2
D-96114 Hirschaid
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet.
Selbstverständlich sind immer Personen jeden Geschlechts gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.